Schwerpunkte & Fachgebiete
Familienrecht
Das Familienrecht ist die rechtliche Grundlage der verwandtschaftlichen Verbundenheit mehrerer Personen sowie für die Verschwägerung durch Eheschließung.
Die wesentlichen Schwerpunkte meiner Tätigkeit liegen hier zu Beginn der Ehezeit und an deren Ende.
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Der Gesetzgeber bietet auch hier ein Grundgerüst für die rechtliche Verbundenheit der Ehegatten, sollten diese keine abweichende Regelung treffen. Vor der Eheschließung können daher die Verwandtschaftsverhältnisse überprüft und die möglichen Folgen der Eheschließung für das eheliche Leben ermittelt werden.
Dann ist zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grundregelungen für die jeweilige Situation der Ehegatten passen, oder ob besondere Vereinbarungen getroffen werden.
Am Ende der Ehezeit betreue ich das Verfahren über die Trennungsfolgen, die Ehescheidung und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse. Hierzu gehören insbesondere die Regelung des Unterhalts, die Aufteilung der rentenrechtlichen Anrechte und der Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens.
Auch die Regelung der Rechtsverhältnisse der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder ist wesentlicher Gegenstand meiner Tätigkeit. Hierzu gehören die Beratung und Gestaltung der Umgangsrechte der gemeinsamen Kinder. Auch Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge werden von mir geführt.
Steuerrecht
Gegenstand des Steuerrechts ist die rechtliche Grundlage zur Finanzbeschaffung der öffentlichen Hand. Diese Verfahren richten sich daher immer gegen die jeweils zuständigen Finanzämter.
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Zu meiner Tätigkeit gehört hier die Erstellung erforderlicher steuerrechtlicher Erklärungen, insbesondere im Bereich der Einkommensteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Nachfolgend können von der Finanzverwaltung abweichende Auffassungen im Rahmen der Einspruchsverfahren sowie der Klageverfahren vor den Finanzgerichten vertreten werden.
Auch ist das Steuerrecht wesentlicher Bestandteil aller vertraglichen Gestaltungen. Auch hier sind die steuerrechtlichen Folgen stets zu beachten, da sie wirtschaftliche erhebliche Folgen haben können.
erbrecht
Das Erbrecht regelt die Übertragung von privaten Rechten und Pflichten beim Versterben einer natürlichen Person. Hierzu stellt der Gesetzgeber eine Auffangregelung zur Verfügung, sollte sich der Erblasser hierüber keine Gedanken gemacht haben oder nicht formgerecht niedergelegt haben.
Die Tätigkeit teilt sich somit in zwei Bereiche auf. Zu Lebzeiten des Erblassers müssen die Familien- und Vermögensverhältnisse erfasst werden.
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Nachfolgend ist der Wunsch des Erblassers zu besprechen, wie mit seinem Nachlass verfahren werden soll. Dieser Wunsch ist dann im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten umzusetzen. Führend für den Wunsch nach einer erbrechtlichen Gestaltung ist dabei regelmäßig die Sorge vor einer steuerlichen Belastung der Erben. Daher ist im gestaltenden Bereich stets auch fachübergreifend Fragen der steuerrechtlichen Bewertung von Vermögen und mögliche Folgen zu berücksichtigen. Ebenso sind die familienrechtlichen Verwandtschaftsverhältnisse zu berücksichtigen. Diese können insbesondere durch das Verursachen von Pflichtteilsansprüchen den wirtschaftlichen Erfolg einer erbrechtlichen Gestaltung gefährden.
Nach dem Eintritt des Erbfalls besteht die Tätigkeit in der Abwicklung der gerichtlichen Verfahren zur Eröffnung eines Testaments und zum Erhalt eines Erbscheins. Anschließend ist der Nachlass zu ermitteln und weisungsgemäß zu verteilen. Auch kann überprüft werden, ob Möglichkeiten bestehen, die Anordnung anzugreifen. Ebenso können weitere erbrechtliche Ansprüche gegen den Nachlass geltend gemacht werden, insbesondere Pflichtteilsansprüche.
meine stärken
Professionell
Durch den konsequenten Wechsel zur elektronischen Aktenführung konnten die kanzleiinternen Abläufe und Dokumentenbearbeitung beschleunigt werden. Hierdurch wurden die Bearbeitungszeiten Ihrer Mandate verkürzt.
Interdisziplinär
Durch 3 Fachanwaltstitel in überschneidenden Rechtsgebieten können Sachverhalte aus allen relevanten Blickwinkeln betrachtet werden, um eine optimale Gestaltung für Sie zu finden.
zuverlässig
Nach 20 Jahren beruflicher Tätigkeit ist eine umfangreiche Erfahrung in der außergerichtlichen Beratung und der gerichtlichen Vertretung vorhanden, um Chancen und Risiken von Gestaltungen einschätzen zu können.