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Thomas Waegt

Fachanwalt für
• Familienrecht
• Steuerrecht
• Erbrecht
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Martin Wahlers

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• Familienrecht
• Erbrecht
• Versicherungsrecht
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Schwerpunkte & Fachgebiete

Familienrecht

Das Familienrecht ist die rechtliche Grundlage der verwandtschaftlichen Verbundenheit mehrerer Personen sowie für die Verschwägerung durch Eheschließung.

Die wesentlichen Schwerpunkte unserer Tätigkeit liegen hier zu Beginn der Ehezeit und an deren Ende.

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Der Gesetzgeber bietet auch hier ein Grundgerüst für die rechtliche Verbundenheit der Ehegatten, sollten diese keine abweichende Regelung treffen. Vor der Eheschließung können daher die Verwandtschaftsverhältnisse überprüft und die möglichen Folgen der Eheschließung für das eheliche Leben ermittelt werden.

Dann ist zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grundregelungen für die jeweilige Situation der Ehegatten passen oder ob besondere Vereinbarungen getroffen werden.

Am Ende der Ehezeit betreuen wir das Verfahren über die Trennungsfolgen, die Ehescheidung und die damit verbundenen Rechtsverhältnisse. Hierzu gehören insbesondere die Regelung des Unterhalts, die Aufteilung der rentenrechtlichen Anrechte und der Auseinandersetzung des ehelichen Vermögens.

Auch die Regelung der Rechtsverhältnisse der aus der Ehe hervorgegangenen Kinder ist wesentlicher Gegenstand unserer Tätigkeit. Hierzu gehören die Beratung und Gestaltung der Umgangsrechte der gemeinsamen Kinder. Auch Verfahren zur Regelung der elterlichen Sorge werden von uns geführt.

erbrecht

Das Erbrecht regelt die Übertragung von privaten Rechten und Pflichten beim Versterben einer natürlichen Person. Hierzu stellt der Gesetzgeber eine Auffangregelung zur Verfügung, sollte sich der Erblasser hierüber keine Gedanken gemacht haben oder nicht formgerecht niedergelegt haben.

Die Tätigkeit teilt sich somit in zwei Bereiche auf. Zu Lebzeiten des Erblassers müssen die Familien- und Vermögensverhältnisse erfasst werden.

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Nachfolgend ist der Wunsch des Erblassers zu besprechen, wie mit seinem Nachlass verfahren werden soll. Dieser Wunsch ist dann im Rahmen der bestehenden gesetzlichen Möglichkeiten umzusetzen. Führend für den Wunsch nach einer erbrechtlichen Gestaltung ist dabei regelmäßig die Sorge vor einer steuerlichen Belastung der Erben. Daher ist im gestaltenden Bereich stets auch fachübergreifend Fragen der steuerrechtlichen Bewertung von Vermögen und mögliche Folgen zu berücksichtigen. Ebenso sind die familienrechtlichen Verwandtschaftsverhältnisse zu berücksichtigen. Diese können insbesondere durch das Verursachen von Pflichtteilsansprüchen den wirtschaftlichen Erfolg einer erbrechtlichen Gestaltung gefährden.

Nach dem Eintritt des Erbfalls besteht die Tätigkeit in der Abwicklung der gerichtlichen Verfahren zur Eröffnung eines Testaments und zum Erhalt eines Erbscheins. Anschließend ist der Nachlass zu ermitteln und weisungsgemäß zu verteilen. Auch kann überprüft werden, ob Möglichkeiten bestehen, die Anordnung anzugreifen. Ebenso können weitere erbrechtliche Ansprüche gegen den Nachlass geltend gemacht werden, insbesondere Pflichtteilsansprüche.

Steuerrecht

Gegenstand des Steuerrechts ist die rechtliche Grundlage zur Finanzbeschaffung der öffentlichen Hand. Diese Verfahren richten sich daher immer gegen die jeweils zuständigen Finanzämter.

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Zu meiner Tätigkeit gehört hier die Erstellung erforderlicher steuerrechtlicher Erklärungen, insbesondere im Bereich der Einkommensteuer und der Erbschafts- und Schenkungssteuer. Nachfolgend können von der Finanzverwaltung abweichende Auffassungen im Rahmen der Einspruchsverfahren sowie der Klageverfahren vor den Finanzgerichten vertreten werden.

Auch ist das Steuerrecht wesentlicher Bestandteil aller vertraglichen Gestaltungen. Auch hier sind die steuerrechtlichen Folgen stets zu beachten, da sie wirtschaftliche erhebliche Folgen haben können.

versicherungsrecht

Das Versicherungsrecht betrifft das Rechtsverhältnis zwischen privaten Versicherungsnehmern und Versicherungsunternehmen. Meine Arbeit als Versicherungsanwalt besteht darin, die Ansprüche der Versicherungsnehmen auf Basis der bestehenden allgemeinen Versicherungsbedingungen und individuellen Vereinbarungen zu prüfen und durchzusetzen.

Nicht zum Versicherungsrecht gehört daher das Sozialversicherungsrecht, beispielsweise das Recht der gesetzlichen Krankenversicherung, der Beihilfe oder der Rentenversicherung. Dieses betrifft die Ansprüche von Bürgern gegenüber dem Staat.

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Nicht selten verweigern Versicherer zu Unrecht Leistungen aus privaten Krankenversicherungsverträgen, Berufsunfähigkeitsversicherungen oder Unfallversicherungen. Es kommt auch immer wieder vor, dass Versicherer sich im Leistungsfall auf die Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten berufen und dann den lange Jahre bestehenden Vertrag kündigen oder zu ihren Gunsten anpassen. Das ist in vielen Fällen nicht zulässig.

Mediation

Die Mediation ist ein Verfahren der Konfliktbeilegung und eine Alternative zu Gerichtsprozessen und Schlichtungsverfahren. Der Streit soll im Rahmen der Mediation einvernehmlich und außergerichtlich gelöst und eine tragfähige Vereinbarung für die Zukunft getroffen werden.

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Bei der Suche nach einer Lösung unterstützt der Mediator die Parteien als neutraler Dritter. Die Mediation ist gerade im Familienrecht und Erbrecht ein gutes Instrument, um einen Streit zu deeskalieren und im Idealfall zu beenden.

Häufig geht es aber nicht ohne Anwalt. Wenn im Verfahren bereits Parteivertreter beteiligt sind, kann die Sache in der Mediation so geklärt und aufbereitet werden, dass die Einigung von den beteiligten Juristen ohne weitere Konflikte umgesetzt werden kann.

In den meisten Fällen bin ich in meiner Praxis nicht als neutraler Mediator tätig, sondern als Anwalt. Aber auch hier hilft mir die Ausbildung sehr dabei, selbst in hochstreitigen Fällen einvernehmliche und damit auch kosteneffizientere Lösungen für meine Mandanten zu finden.

unsere stärken

Professionell

Durch den konsequenten Wechsel zur elektronischen Aktenführung konnten die kanzleiinternen Abläufe und Dokumentenbearbeitung beschleunigt werden. Hierdurch wurden die Bearbeitungszeiten Ihrer Mandate verkürzt.

Interdisziplinär

Durch 4 Fachanwaltstitel in überschneidenden Rechtsgebieten können Sachverhalte aus allen relevanten Blickwinkeln betrachtet werden, um eine optimale Gestaltung für Sie zu finden.

zuverlässig

Nach 20 Jahren beruflicher Tätigkeit ist eine umfangreiche Erfahrung in der außergerichtlichen Beratung und der gerichtlichen Vertretung vorhanden, um Chancen und Risiken von Gestaltungen einschätzen zu können.

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